Feiertage in der Schweiz
In der Schweiz gibt es nur einen landesweiten gesetzlichen Feiertag am 1. August, der in allen Kantonen arbeitsfrei ist. Die Feiertagsregelung liegt in dem dezentral organisierten Land allein in der Hand der Kantonsregierungen.
Feiertage in der Schweiz
Nationalfeiertag und allgemeine Feiertage
Der Nationalfeiertag am 1. August ist der einzige landesweite Feiertag, der in der gesamten Schweiz begangen wird. Er wird als Bundesfeier bezeichnet. Alle sonstigen Feiertage werden von den Kantonen festgelegt. Neben der Bundesfeier werden lediglich drei Feiertage im gesamten Land begangen: Neujahr, Auffahrt (Christi Himmelfahrt) und der 1. Weihnachtsfeiertag.
Ostersonntag und Pfingstsonntag zählen ebenfalls zu den religiösen Feiertagen in der Schweiz. Sie werden allerdings nicht separat aufgelistet, da sie ohnehin auf den arbeitsfreien Sonntag fallen. Zu den Feiertagen, die in den meisten Kantonen begangen werden, zählen darüber hinaus der Karfreitag, der Ostermontag, der Pfingstmontag und der Stephanstag. Als Stephanstag wird in der Schweiz der zweite Weihnachtsfeiertag bezeichnet.
Arten von Feiertagen in der Schweiz
Die Kantone sind berechtigt, neben dem Bundesfeiertag höchstens acht Tage im Jahr dem arbeitsfreien Sonntag gleichzustellen. Von diesem Recht machen die Kantone höchst unterschiedlich Gebrauch. Längst nicht alle Kantone schöpfen die Maximalzahl an Feiertagen aus. Neben den Feiertagen gibt es in der Schweiz sogenannte gesetzlich anerkannte Ruhetage. Grundsätzlich handelt es sich um Tage, an denen die gleichen Regeln gelten, wie an arbeitsfreien Sonntagen. Da die Entscheidungshoheit bei den Kantonen liegt, kommt es regional jedoch zu abweichenden Festlegungen.
Schließlich gibt es bei den Eidgenossen noch Feiertage, die nicht gesetzlich anerkannt sind. Dabei handelt es sich in der Regel um regionale Feiertage mit historischem Hintergrund, an denen die Arbeit vollständig oder teilweise ruht (z.B. arbeitsfrei ab der Mittagszeit). Wenn Sie den Urlaub in einer Ferienwohnung in der Schweiz verbringen, beachten Sie bitte, dass Geschäfte, Banken und öffentliche Behörden an Feiertagen in der Regel geschlossen bleiben.
Folgende Übersicht listet die Feiertage auf, die in den meisten Kantonen begangen werden:
- 1. Januar, Neujahr
- Karfreitag, Freitag vor Ostern (nicht im Tessin und Wallis)
- Ostermontag, Montag nach Ostern (nicht im Wallis, teilweise nur Ruhetag)
- Auffahrt (Christi Himmelfahrt)
- Pfingstmontag, 50 Tage nach Ostern (nicht im Wallis, teilweise nur Ruhetag)
- Fronleichnam (nicht in Zürich, Bern, Glarus, Basel, Schaffhausen, Appenzell, St. Gallen, Thurgau, Waadt, Genf)
- 1. August, Bundesfeier
- 1. November, Allerheiligen ( nicht in Zürich, Bern, Basel, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Appenzell, Argau, Neuenburg, Waadt, Genf)
- 25. Dezember, 1. Weihnachtsfeiertag
- 26. Dezember, Stephanstag (nicht im Tessin, Waadt, Genf, Jura)
Bundesfeiertag am 1. August
Der Bundesfeiertag am 1. August ist der einzige landesweite Feiertag in der Schweiz, der dem arbeitsfreien Sonntag gleichgestellt ist. Er geht zurück auf einen Bundesbrief, der auf Anfang August 1291 datiert ist. Das Datum ist nicht identisch mit dem sogenannten Rütlischwur, mit dem die Eidgenossenschaft gegründet wurde. Dieser erfolgte erst im Jahr 1308. Der Schweizer Nationalfeiertag wird in den Städten und Gemeinden mit offiziellen Bundesfeiern begangen und findet in den Abendstunden mit dem Zünden farbenprächtiger Feuerwerke seinen Abschluss.
Im Mittelpunkt der Feierlichkeiten stehen lokale Traditionen und Bräuche. Der örtliche Musikverein gibt Kostproben seines Könnens und die Einwohner tragen traditionelle Trachten. Nach Einbruch der Dunkelheit finden vielerorts Lampionumzüge statt und auf zahlreichen Berggipfeln werden Höhenfeuer entzündet.
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